Unternehmenssanierung durch Insolvenzplanverfahren

Durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise werden auch dieses Jahr die Unternehmensinsolvenzen deutlich ansteigen, wobei nur wenige Unternehmen vor dem Hintergrund dieser Wirtschaftskrise eine Gelegenheit bekommen, das marode Unternehmen mittels Insolvenzplanverfahren zu sanieren. Denn heutzutage verbinden viele Unternehmer eine Insolvenz automatisch mit einer Pleite. Doch der Insolvenzplan bietet gerade für Selbstständige und Freiberufler eine große Chancen zur Unternehmenssanierung.

Bild © Mediamo (Fotolia)

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In Deutschland werden derzeit über 99 % aller Unternehmen, welche Insolvenz Anmelden, durch eine Liquidiation zerschlagen und aufgelöst. Eine Maßnahme zur Unternehmenssanierung der zahlungsunfähigen und überschuldeten Unternehmen, und somit eine richtige Alternative zur Liquidation, stellt das deutsche Insolvenzplanverfahren dar. In diesem Verfahren wird durch den Insolvenzverwalter ein Insolvenzplan erstellt, um das marode Unternehmen durch einen Vergleich gemeinsam mit den Gläubigern zu retten. Dieser Insolvenzplan wird durch die Gläubiger und durch das Insolvenzgericht genehmigt und das Verfahren über die Eröffnung der Insolvenz wird aufgehoben. Der Vorteil ist, dass die Gläubiger ein größeres Mitentscheidungsrecht tragen, um letztlich ausgezahlt zu werden.

Es stellt sich die Frage, warum dennoch 99% aller insolventen Unternehmen in Deutschland zerschlagen werden. Die Voraussetzungen für das Insolvenzplanverfahren sind hart. So muss durch den Insolvenzverwalter zunächst geprüft werden, ob es sich überhaupt lohnt, einen Insolvenzplan zu erstellen und ein Insolvenzplanverfahren anzustreben. Zu prüfen ist dabei, ob das marode Unternehmen am Markt überhaupt eine reelle Chance hat und sanierungswürdig ist. Daneben muss abgewogen werden, ob durch Umlagerung der Kosten und Verbindlichkeiten für die Zunkunft eine dauerhafte Rentabilität geschaffen werden kann.

Letztlich muss ebenfalls überdacht werden, ob die Gläubiger überhaupt ein Interesse an der Erhaltung des Unternehmens haben und selbstverständlich müssen die Gläubiger auch von der Unternehmenssanierung überzeugt werden, damit diese dem Einigungsversuch zustimmen.

Nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter erstellt dieser frei nach seinen Vorstellungen einen Insolvenzplan. Dieser umfasst einen Bericht über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie über die einzuleitenden Maßnahmen und selbstverständlich auch über das Ziel der Unternehmenssanierung. Der Plan wird dem Insolvenzgericht vorgelegt und muss dort Genehmigung finden. Wird diese Genehmigung erteilt, gilt der im Vergleich festgelegte Schuldenbereinigungsplan zur Sanierung des Unternehmens und zur Auszahlung der Gläubiger. Wird gegen den Insolvenzplan jedoch Beschwerde eingelegt oder aber eine Gruppe von den Gläubigern widerspricht dem Vorschlag des Insolvenzverwalters, läuft das angestrebte Insolvenzplanverfahren in Form einer normalen Regelinsolvenz weiter.

Sollten Freiberufler, Selbstständige oder Unternehmer für eine Unternehmenssanierung weitere Hilfe benötigen oder noch mehr sachgemäße Informationen und Tipps über das Insolvenzplanverfahren suchen, kann dieser Personenkreis gerne unsern Insolvenz Ratgeber durchstöbern. Neben vielen geldwerten Tipps zum Insolvenzplanverfahren bietet der Ratgeber unzählige weitere Ratschläge zu wichtigen insolvenzrechtlichen Themen, wie z.B. zu der Restschuldbefreiung oder zu der Wohlverhaltensperiode.

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